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Die Abkürzung b.a.w. steht für "bis auf Weiteres". Diese Abkürzung ist gerne in Kreditverträgen ersichtlich. Hier behält sich dann die Bank das Recht vor, dass die entsprechenden Konditionen in dem Vertrag jederzeit von der Bank geändert werden können. B.a.w. bedeutet auch, dass die Konditionen so lange gültig sind, bis sie widerrufen werden. In diesem Fall muss die Bank Sie dann schriftlich kontaktieren.
Es ist jedem Kreditnehmer freigestellt, ob er diese Zusatzklausel in einem Kreditvertrag billigt, also annimmt oder nicht. Natürlich liegt es dann wiederum an der Bank, sollten Sie, der Kreditsuchende, diese Klausel bzw. diese b.a.w. Konditionen nicht annehmen, ob sie sich trotzdem entschließt, den Vertrag mit dem Kreditsuchenden zu akzeptieren oder nicht.
Manche Banken, sofern der Kreditsuchende ein bisschen Verhandlungsgeschick zeigt, lassen sich darauf ein, die b.a.w. Konditionen in feste Konditionen umzuwandeln. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Sie, der Kreditsuchende beweisen kann, dass er bei einem anderen Kreditinstitut bessere Konditionen nachweisen kann. Jedoch sei betont, dass dies frei im Ermessungsraum des Bankinstitutes ist.
Natürlich sollten Sie als Kredit-Interessent jetzt nicht denken, wenn Sie als Beispiel einen Kredit in Höhe von 1000 € von einer Bank haben möchten, dass sich die Bank auf eine Verhandlung einlässt. Sollten Sie jedoch von solchen b.a.w. Konditionen kein Freund sein und die Bank sich auch auf keine Verhandlung einläßt, sind Sie besser damit beraten eine Bank zu suchen, die Ihren Erwartungen entspricht.
Diese b.a.w. Konditionen finden sich auch in den AGBs. Jeder Bank, insbesondere in Bezug auf die Überziehungszinsen, wenn das Girokonto vom Guthaben in den Minusbereich gerät. Ob hier allerdings eine Bank für den "Otto-Normalverbraucher" mit sich reden lässt, dies wird eher bezweifelt.
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