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Die Schufa ist Ihnen sicherlich ein Begriff. Fast jeder Deutsche kennt sie. Doch welches Konzept sich tatsächlich dahinter verbirgt, ist nur wenigen bekannt.
Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) wurde bereits 1927 in Berlin gegründet. Sie sammelte Daten über die Zahlungsmoral der Kunden der Berliner städtische Elektrizitäts Aktiengesellschaft (BEWAG). Wer immer pünktlich seine Stromrechnungen bezahlte, konnte Elektrogeräte auf Raten kaufen. Diese Raten wurden mit der Stromrechnung eingezogen. Die Geschäftsidee wuchs rasant und erreichte während der Wirtschaftswunderjahre ihren Höchststand. Bereits 1954 wurden Auskünfte von über 2,2 Millionen Kunden erteilt. Mittlerweile ist die Schufa ein fester Bestandteil in der Finanzwelt.
Die Schufa sammelt und übermittelt Daten über fast jeden Bürger. Es genügt bereits, im Besitz eines Girokontos zu sein, um in der Schufa aufgenommen zu werden. Weiterhin werden Daten darüber erfasst, ob jemand einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen hat, einen Kredit aufgenommen und ihn auch pünktlich zurückgezahlt hat und vieles mehr. Die an der Schufa angeschlossenen Unternehmen können sich vor einem Vertragsabschluss die bei der Schufa gesammelten Daten übermitteln lassen und so die Bonität eines Vertragspartners bewerten. Denn die Schufa sammelt auch negative Merkmale. Wer seine Rechnungen nicht pünktlich bezahlt hat, oder wenn ein Darlehen vorzeitig von der Bank gekündigt wurde, Mahnbescheide und Vollstreckungsbescheide, das alles steht auch in der Schufa. Ob berechtigt oder nicht ist eine andere Frage. Fest steht jedoch, dass diese Auskünfte von der Schufa das Leben jedes einzelnen beeinflussen können. Das fängt zum Beispiel schon bei einer Wohnungssuche an. Denn viele Vermieter wollen vor dem Abschluss eines Mietvertrages zunächst eine Schufaauskunft des Wohnungsinteressenten haben.
Wer bei der Schufa negativ aufgefallen ist, hat kaum noch Chancen, am täglichen Finanzleben teilzunehmen. Kredite werden verweigert, der Betroffene erhält keinen Telefonanschluss oder Handyvertrag, das Anmieten einer neuen Wohnung wird verweigert. Zwar wird in der Schufa vermerkt, wenn eine Forderung beglichen ist, aber sie ist drei Jahre nach Begleichung immer noch in der Schufa sichtbar. Ob das im Sinne des Erfinders war, ist fraglich.
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