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Haben Sie einen Kredit abgeschlossen, wurden im Kreditvertrag sowohl die Laufzeit als auch die Zinsen festgeschrieben. Durch Veränderungen der allgemeinen Marktzinsen ist es jedoch möglich, dass sich die Konditionen für neu vergebene Kredite nach unten ändern, so dass Sie durch eine Umschuldung nicht unerheblich Kosten sparen können. Von einer Umschuldung spricht man dann, wenn ein bestehendes Darlehen durch die Aufnahme eines neuen Darlehens zurückgezahlt wird.
Die Umschuldung eines Kredites wirkt sich jedoch in Abhängigkeit der gewählten Kreditart sehr unterschiedlich aus. So können Sie beispielsweise Dispositionskredite oder Rahmenkredite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist sofort durch die Aufnahme eines Ratenkredites zurückgezahlt werden.
Nutzen Sie derzeit einen Ratenkredit, können Sie diesen erst nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten nach Vertragsunterzeichnung ablösen. In Ihrem Kreditvertrag finden Sie dann die jeweiligen Kündigungsfristen, die in der Regel drei Monate betragen. Sind die Kündigungsfristen abgelaufen, können Sie den bestehenden Ratenkredit zurückzahlen und so beispielsweise mehrere kleine Kredite zu einem größeren Kredit mit niedrigeren Zinsen und einer geringeren Monatsbelastung umschulden.
Deutlich längere Kündigungsfristen müssen Sie hingegen bei einer Umschuldung von Baufinanzierungsdarlehen beachten. Diese sind während der Zinsbindungsfrist nämlich unkündbar. Sofern die Bank der vorzeitigen Kündigung dennoch zustimmt, müssen Sie eine Vorfälligkeitsgebühr bezahlen, die von der noch offenen Kreditsumme, der Restlaufzeit sowie des Zinsniveaus abhängig ist. Sie sollten daher bei Ihrer Bank vorher nachfragen, mit welcher Vorfälligkeitsgebühr zu rechnen ist, denn diese Kosten werden ausschlaggebend sein, ob die Umschuldung tatsächlich lukrativ ist. Ist die Kündigungsfrist hingegen abgelaufen, können Sie das Darlehen ohne weitere Kündigung umschulden oder zurückzahlen.
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